Gutachten

Mein Tätigkeitsbereich umfasst die Erstellung von psychologischen Sachverständigengutachten in Familiensachen zu folgenden Fragen:

  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Erziehungsfähigkeit
  • Kindeswohlgefährdung
  • Herausnahme/Rückführung

Ich unterstütze zudem, bei entsprechender Beauftragung durch das Gericht, streitende Eltern während der Gutachtenzeit gemäß § 163 FamFG dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden und bessere Verständigungsmöglichkeiten zu entwickeln. Mein lösungsorientiertes Vorgehen besteht aus zwei Phasen: zunächst erfolgt der diagnostische Prozess, und anschließend finden lösungsorientierte Einzel- und Paargespräche statt. Kommt es zu einer Einigung, wird die Elternvereinbarung schriftlich festgehalten und dem Gericht zugesandt. Einigen sich die Parteien nicht, kann das Gutachten auf Grundlage der zuvor erfolgten Diagnostik verschriftlicht werden.

Mein Vorgehen zeichnet sich durch Fachkompetenz, Neutralität, Objektivität, Beachtung des Datenschutzes und der Freiwilligkeit der Teilnahme an der Begutachtung aus. Bei der Begutachtung wird darauf geachtet, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht zu verletzen, die Belastung für die Familienmitglieder so gering wie möglich zu halten und die Autonomie der Familie und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.

Die familienrechtliche Begutachtung führt zu einer auf wissenschaftlich-psychologischen Erkenntnissen beruhenden Empfehlung an das Gericht bei Fragen zu den oben genannten Punkten.  Die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen enthält klare und eindeutige Empfehlungen. Die Gutachten werden wissenschaftlich fundiert, verständlich und nachvollziehbar erstellt. Sie entsprechen den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019) und den Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Förderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2017).

Auftraggeber sind Amts- und Oberlandesgerichte.