Die Begutachtung erfolgt grundsätzlich auf der Basis einer freiwilligen Teilnahme der zu begutachtenden Person. Die während der Begutachtung erhobenen Informationen unterliegen der Schweigepflicht mit Ausnahme der für die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung relevanten Inhalte, die im Gutachten verwendet werden.
Ich erstelle psychologische Sachverständigengutachten im familienrechtlichen Bereich ausschließlich im Auftrag von Gerichten.
Die Begutachtung beginnt nach Auftragseingang mit dem Aktenstudium, anschließend erfolgen Gespräche, testpsychologische Untersuchungen und ggf. Verhaltensbeobachtungen in den Praxisräumen oder am Aufenthaltsort der zu begutachtenden Person. Es erfolgen in der Regel zusätzlich Hausbesuche. Gegebenenfalls werden – mit dem Einverständnis der betroffenen Personen – Gespräche mit weiteren relevanten Personen geführt. Die Gespräche mit den Betroffenen finden in der Regel ohne die Anwesenheit weiterer Personen statt; ausgenommen sind Dolmetscherinnen oder Begleitpersonen bei besonderen Umständen. Im Erstgespräch erfolgt eine ausführliche Erläuterung des Begutachtungsprozesses; Fragen und individuelle Besonderheiten finden jederzeit Raum und Berücksichtigung. Die Gespräche und einige Untersuchungsschritte werden auf Tonband bzw. mit einer Kamera aufgenommen, das Einverständnis der Beteiligten immer vorausgesetzt.
Die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen enthält klare und eindeutige Empfehlungen und – wenn möglich – praktikable Lösungen und Hilfestellungen.
Begutachtungen zu familienrechtlichen Fragestellungen dauern, je nach aktueller Auftragslage, in der Regel etwa vier bis sechs Monate, die Kooperation der Beteiligten vorausgesetzt.